Fake News gibt es auch in der Wissenschaft

Ein Beitrag im Deutschlandfunk im Februar 2018 mit dem Titel „Wer wagt, verliert : Whistleblower in der Wissenschaft“ von Christine Westerhaus macht u.a. auf einen Fall einer Wissenschaftlerin aufmerksam, deren Aufsatz erst große, auch publizistische Wellen schlug, bei dem sich dann aber herausstellte, dass die Ergebnisse und Forschungsdaten nicht existierten. Fälschung, Betrug und Fake News (dazu Blog-Beiträge der TIB Hannover) kommen also auch in der Wissenschaft vor.

Collage aus Buchcovern zu Fake und WissenschaftDie renommierte Zeitschrift „Science“ publizierte im Juni 2016 einen Artikel einer schwedischen Meersforscherin über die Auswirkungen von Mikro-Plastik im Meer auf Fische. Dieser Artikel wurde weltweit auch in den Medien beachtet, da das Thema damals und heute sehr aktuell war und ist. Auch der Deutschlandfunk selbst oder die Süddeutsche Zeitung berichteten über diese Forschungsergebnisse.

Einer Kollegin und einem Kollege der Wissenschaftlerin fällt auf, dass die Ergebnisse eigentlich nicht stimmen können, da sie zur gleichen Zeit am gleichen Ort ihre Forschungen durchgeführt hatten. Sie machen dies öffentlich und werden damit zu Whistleblowern. Letztlich zieht die Zeitschrift „Science“ die Veröffentlichung nach knapp einem Jahr zurück, gefolgt ein paar Monate später von einer weiteren Begründung.

Der Fall zeigt u.a.,

  • dass die Bedeutung der Publikation auch von Forschungsdaten, um Forschungsergebnisse zu belegen (und um die Daten ggf. auch weiter verwenden zu können), immer wichtiger wird.
  • dass auch bei renommierten Zeitschriften wie hier „Science“ das Peer-Review-Verfahren nicht immer funktionieren muss.

In einem Begleit-Beitrag zu dem 2016 publizierten wissenschaftlichen Aufsatz in der Zeitschrift „Science“ selbst mit dem Titel „Ecologically relevant data are policy-relevant data“ schrieb eine andere Wissenschaftlerin noch im „Summary“: „Ideally,environmental policy should be catalyzed by scientific evidence rather than environmental catastrophe“. Leider ging diese Aussage bei diesem Beispiel schief.

Auf zwei Aspekte kann anhand dieses Fall-Beispiels ebenfalls noch hingewiesen werden:

  • Die Zeitschrift „Science“ ist an der TUHH leider nur bis zum Jahrgang 274.1996 online verfügbar. Die geduckten Ausgaben der Zeitschrift bis heute, können Sie im Magazin über unseren Katalog bestellen, wobei die letzten 5 Jahrgänge im oberen Lesesaal unter der Signatur NAZ-104 für Sie zum Lesen und Kopieren bereit stehen. Es gibt also leider immer noch Zeitschriften, die Sie in der TUHH nur gedruckt bekommen.
  • Dass das Thema Fake und Wissenschaft noch andere Dimensionen hat, zeigen die ab 20. Juli 2018 veröffentlichten Berichte von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zur Publikation in wissenschaftlich nicht seriösen Zeitschriften. Beim sogenannten „Predatory Publishing“ nehmen Verlage Gebühren für das Publizieren von wissenschaftlichen Aufsätzen, ohne dass ein ordentliches Peer-Review erfolgt.

    Ursache und Hintergrund der Geschäftmodelle dieser schon lange bekannten „Raubverlage“ sind einerseits der Druck auf Wissenschaft Treibende zu publizieren, um Reputation zu gewinnen. Andererseits findet zur Zeit auf dem wissenschaftlichen Publikationsmarkt das Publizieren via Open Access immer mehr Zuspruch, bei dem auch seriöse Verlage, die reine Open-Access-Zeitschriften publizieren, im Rahmen des Golden Open Access Gebühren für das Publizieren von Aufsätzen verlangen.

    Open Access fördert signifikant die Sichtbarkeit von Forschung. Aber Open Access ist auch zu einem neuen Geschäftsmodell geworden, das unseriöse Anbieter anlockt. Um die richtige Zeitschrift zum Publizieren eigener Forschung zu finden, gibt es einige Hilfsmittel.

    Die folgende Links bieten weitere Hinweise zum Thema „Fake Journals“

Werte und wissenschaftliches Arbeiten

„Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis

Es gibt eine Vielzahl von Richtlinien für ethisch „richtiges“ wissenschaftliches Arbeiten, in Deutschland auch gute wissenschaftliche Praxis genannt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im Jahre 2019 die seit 2013 gültigen Empfehlungen zur „Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis“ durch „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis“ in Form eine Kodex abgelöst. Es gibt in Deutschland auch einen Ombudsman für die Wissenschaft, ein Gremium, das sich als „Beratungs- und Vermittlungseinrichtung“ versteht. Auch die Technische Universität Hamburg-Harburg hat eine „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ veröffentlicht.

Die früheren DFG-Empfehlungen nennen folgende

„allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel

  • lege artis zu arbeiten,
  • Resultate zu dokumentieren,
  • alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,
  • strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren, …“ (S. 15)

Eurpean Code of Conduct for Research Integrity
Auf europäischer Ebene hat die European Science Foundation einen „European Code of Conduct for Research Integrity“ aufgestellt, in dem die Prinzipen wissenschaftlicher Forschung beschrieben werden. Wissenschaftliche Integrität meint hier eine eine ethisch begründete Haltung bzgl. des eigenen Handeln als Wissenschaftler, das an diesen wissenschaftlichen Werten ausgerichtet sein sollte. In diesem Dokument, zugreifbar über den oben angegebenen Link, heisst es zu den Prinzipien von Integrität, die wesentlich weiter gefasst sind als in den deutschen DFG-Empfehlungen:

„These principles include:

  • honesty in communication;
  • reliability in performing research;
  • objectivity;
  • impartiality and independence;
  • openness and accessibility;
  • duty of care;
  • fairness in providing references and giving credit; and
  • responsibility for the scientists and researchers of the future.“ (S. 5)