UrhG neu: Was darf ich in der Lehre?
Das Urheber-Wissensgesellschaft-Gesetz reformiert das Urheberrecht. Was ist nach dem reformierten Urhebergesetz zulässig? Dieses regelt für die Lehre der § 60a UrhG. Für wen gelten die Regeln ? für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung, für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an […]
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