Eine experimentelle Tätigkeit ist in den Natur- und Ingenieurwissenschaften Teil der Alltagspraxis beim wissenschaftlichen Arbeiten. Die Arbeit in einem Labor ist auch während der Ausbildung zum Ingenieur meistens unumgänglich und erfordert spezielle Verhaltens- und Arbeitsweisen. Das Schreiben eines Protokolls zu Experimenten muss schon im Praktikum während des Studiums geübt werden. In einer gerade vom Zentrum für Lehre und Lernen der TUHH herausgegebenen Broschüre (Die Spannung steigern. Laborpraktika didaktisch gestalten. 2015) findet sich eine „Checkliste zur Überarbeitung eines Protokolls“ (S. 42-43), die auch als Leitfaden für Studierende dienen kann.
In einer online im TUHH-Intranet verfügbaren „Einführung in die Laborpraxis“ („Basiskompetenzen für Laborneulinge“. Berlin: Springer 2009) bieten Bruno Kremer und Horst Bannwarth im Kapitel 5 „Protokollieren und Dokumentieren“ auch eine Einführung in die Nutzung von Laborbüchern:
„Die Protokollierung von Versuchsabläufen und -ergebnissen funktioniert natürlich nicht in Gestalt einer Zettelwirtschaft oder wachsenden Loseblattsammlung. Alle relevanten Daten trägt man in ein akribisch geführtes Protokollbuch ein. Dieser fallweise auch Labortagebuch oder Laborjournal genannte Informationsträger ist für jegliche kritische (Eigen-)Kontrolle der Arbeit ein gänzlich unentbehrliches Instrument. Ein Versuchsprotokoll bzw. Laborbericht bildet alle Teilschritte des experimentellen Arbeitens ab. Dieses Schriftstück ist also nicht nur die Rezeptur für einen Außenstehenden, der den betreffenden Versuch gedanklich oder auch praktisch nachvollziehen möchte, sondern hält alle entscheiden Schritte des gesamten experimentellen Tuns fest.“ (S. 59-60)
In jedem Labor ist daher das Führen eines Laborbuches (engl. laboratory notebook, Definitionen bei chemie.de und Wikipedia) Pflicht. Für Laien ist es oft schwer zu überblicken, wie ein solches geführt werden muss und welche Richtlinien es für den Umgang damit gibt. Einige der hier angegebenen Quellen bieten dafür Rezepte an. Der Umgang mit Laborbüchern ist teilweise durch den Gesetzgeber geregelt und von vielen Forschungsgruppen und Universitäten im speziellen noch einmal auf die eigenen „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ angepasst.
Es folgen zwei Zitate aus dem Werk von Hans Friedrich Ebel, Claus Bliefert und Walter Greulich: Schreiben und Publizieren in den Naturwissenschaften (5. Aufl. Weinheim: Wiley-VCH, 2006. Online im TUHH-Intranet). Im Kapitel 1 enthält es unter anderem die Abschnitte „Das Laborbuch“ und „Die Umwandlung von Laborbuch-Eintragungen in einen Bericht“.
„Laborbücher sind die Keimzellen der naturwissenschaftlichen Literatur. Ihr Wert leitet sich aus ihrer Authentizitat und Unverwechselbarkeit ab. […] Laborbücher haben daher dokumentarischen Wert, und sie wurden auch schon zu gerichtlichen Auseinandersetzungen herangezogen.“ (S. 16-17)
„Die Aufzeichnungen müssen, sollen sie authentisch sein, sofort zum Zeitpunkt der Beobachtung oder Durchführung eingetragen werden. […] Verlassen Sie sich niemals ohne Not auf das Gedächtnis: Es kann trügen!“ (S. 18)
Zum Umgang mit Laborbüchern gibt es eine Vielzahl von Informationen im Netz. Die Universität Bielefeld hat mit LabWrite ein Tool, „das durch alle Experimentierphasen des Laborpraktikums führt“.
Mit Laborbüchern zusammenhängende Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens
- Elektronische Laborbücher Weiterlesen