Die TU Hamburg wird dem Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen Kultusministerkonferenz und der VG Wort zum 1. Januar 2017 nicht beitreten. Sie folgt damit der Empfehlung der Landeshochschulrektorenkonferenz.
Was haben die Hochschulen gegen den neuen Rahmenvertrag?
Was darf in Stud.IP hochgeladen und Studierenden oder Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht werden?
aktualisiert 02.12.2016
Zulässig
Selbst erstellt oder mit Zustimmung der Erstellerinnen/Ersteller:
- Präsentationsfolien (mit Abbildungen, Zitaten etc.)
- Vorlesungsskripte (mit Abbildungen, Zitaten etc.)
- Seminarpläne, Ablaufpläne („Syllabus“)
- Literaturlisten
- Übungsaufgaben und Musterlösungen
- Zusammenfassungen
- Fallbeschreibungen
- Protokolle
Freie Werke:
- Werke, deren Autorinnen/Autoren mehr als 70 Jahre tot sind
- Werke mit freien Lizenzen (Creative Commons)
Weiterhin nach §52a UrhG möglich:
- Einzelne Abbildungen und Fotos
- Urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen (< 5 Minuten)
- Urheberrechtlich geschützte Filme (< 5 Minuten, Kinofilme älter als 2 Jahre)
- Notenedition (< 6 Seiten)
Nicht zulässig
Urheberrechtlich geschützte veröffentlichte Sprachwerke (Texte):
- Zeitschriftenartikel
- Buchauszüge
- Auf Webseiten veröffentlichte Texte
Andere urheberrechtlich geschützte Werkarten
- wenn Sie über die nach §52a UrhG erlaubte Menge hinausgehen (s.oben)
Zulässige Alternativen:
- Verweis (Link) auf Lizenzen der Bibliothek
- Nutzung des Zitatrechts bei Einbettung in Präsentationen und Skripte (Länge unbegrenzt, aber das Zitat muss Gegenstand einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung sein)
Vorsicht!
- Grundsätzlich zulässige Werke Dritter (z.B. Ihrer eigenen Studierenden) dürfen nur mit deren Zustimmung hochgeladen werden
- Bei eigenen Publikationen (Zeitschriftenartikel, Bücher) haben Sie in der Regel die Verwertungsrechte an den Verlag abgetreten und dürfen Sie dann nicht hochladen
- Auch kostenlos im Internet herunterladbare Dokumente, Artikel und Webseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen zwar verlinkt, aber nicht
hochgeladen werden
Diese Zusammenstellung wurde von der Universität Osnabrück übernommen und bei den freien Lizenzen angepasst. CC-BY Tobias Thelen, Andreas Knaden
Weitere Informationen zum Bereitstellen von Materialien finden Sie auf den Seiten der Bibliothek.
Weitere Hochschulen winken ab schreibt das Börsenblatt am 8.11.16
https://www.boersenblatt.net/artikel-rahmenvertrag_zwischen_vg_wort_und_kmk_ueber_intranetnutzung.1247733.html
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