aktualisiert am 23.12.16
Die gute Nachricht zum Jahresende
Die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Textmaterialien ist voraussichtlich bis zum 30. September 2017 weiterhin möglich.
Für Fragen: urheberrecht@tuhh.de
Kurze Rekapitulation der Ereignisse
20. März 2013 BGH-Urteil Az. I ZR 84/11
Im Urteil des von der VG Wort zu § 52a UrhG angestrengten Verfahrens wird u.a. festgelegt: “Bis zur Einführung eines Systems zur Erfassung und Meldung der einzelnen Nutzungen soll eine pauschale Vergütung von 712.500 € pro Jahr entrichtet werden.”
WS 2014/15 Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück
An der Uni Osnabrück wird in Kooperation mit der VG Wort eine Machbarkeitsstudie zur Einzelerfassung durchgeführt. Einige Kritikpunkte werden von der VG Wort für die geplante Umsetzung berücksichtigt. Die Einschätzung der Projektergebnisses durch die beiden Partner unterscheidet sich wesentlich: Die Uni Osnabrück hält das Verfahren für unverhältnismäßig aufwendig, die VG Wort geht davon aus, dass sich sehr schnell Routine einstellen wird.
8.12.15 Keine Einzelmeldungen an die VG Wort in 2016
Die Verhandlungen zwischen VG Wort und der Kultusministerkonferenz sind noch nicht abgeschlossen. Daher gibt es 2016 noch keine Einzelmeldungen an die VG Wort.
28.9.16 VG Wort und KMK schließen den Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen Kultusministerkonferenz und der VG Wort wird unterzeichnet.
7.11.16: Die TU tritt dem Rahmenvertrag nicht bei
Die TU Hamburg entscheidet sich gegen den Beitritt zum Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen Kultusministerkonferenz und der VG Wort zum 1. Januar 2017. Sie folgt damit der Empfehlung der Landeshochschulkonferenz Hamburg. Fast alle staatlichen Hochschulen treffen bis Mitte Dezember die gleiche Entscheidung.
2.12.16 Stud.IP ist auf die entsprechenden Änderungen vorbereitet
An der TUHH sind in der Zwischenzeit vielfältige Aktivitäten angelaufen. Dazu gehört u.a. die Beratung der Angehörigen der TUHH zu den Konsequenzen der neuen Regelungen sowie die dafür notwendigen Anpassungen in Stud.IP.
9.12.16 HRK, KMK und VG Wort entwickeln gemeinsame Lösung zu digitalen Semesterapparaten
Der Boykott der Hochschulen zeigt Wirkung. In einer gleichlautenden Pressemitteilung teilen Hochschulrektorenkonferenz (HRK), VG Wort und die Kultusministerkonferenz mit, dass bis zum Jahresende eine gemeinsame Lösung gefunden werden soll.
15.12.16 Vertreter der KMK berichtet vorab über Einigung
Dr. Thomas Grünewald, Staatssekretär für Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und einer der beiden Vertreter der KMK, teilt in einem Schreiben an die Universitäten und Hochschulen in NRW mit, dass es zu einer Einigung bei Anwendung des § 52a UrhG mit der VG Wort gekommen ist. Danach wurde “vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Diese Vereinbarung ermöglicht somit den Hochschulen eine Nutzung des § 52a UrhG im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus.”
Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird.