Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Kranken, die nicht innerhalb einer Familie gepflegt werden konnten, in Herbergen und Gasthöfen untergebracht. Ärztliche Behandlung und sachgemäße Pflege wurde den Kranken hier nicht zuteil. In Erkenntnis der Notwendigkeit einer öffentlichen Anlage wurde im Jahre 1844 aus privaten Mitteln ein öffentliches Krankenhaus in Harburg, Bremer Straße 20, errichtet. Nach der damaligen Königin Marie von Hannover wurde es „Marienstift“ genannt. Die Leitung des neun Zimmer und einer kleinen Verwalter-Wohnung umfassenden Hauses übernahm der damalige Stadtarzt Dr. Gazert.
Die segensreichen Wirkungen dieser neuen, aber sehr primitiven Anlage ließen den Wunsch nach einer Erweiterung laut werden. Die Kommunalpolitik kümmerte sich allerdings nicht um die Erweiterung der Krankenhausidee. So ist es der Stiftung eines Harburger Geschwisterpaares zu verdanken, dass 1861 ein neues Krankenhaus eingeweiht werden konnte.
Der Bürger und Schneidermeister Joachim Conrad Ahrend Köhne und seine unverheiratete Schwester, Catharine Marie Magdalena Köhne, hatten in ihrem Testament vom 26.12.1849 der Stadt Harburg „behufs der Errichtung eines Krankenhauses ein Legat von 6.000 Rthl.“ zufallen lassen. Sieben Jahre nach dieser Verfügung wurde das Testament eröffnet und die Stadt erfuhr von dem Stifterwillen. In der Novembersitzung 1856 sprach sich der Magistrat für die Annahme des Legats der Geschwister Köhne aus.
Diese wenigen Angaben sind der ausführlichen Darstellung von Kerstin Wolff zum Thema des Einflusses von Frauen auf die Kommunalpolitik am Beispiel von Harburg entnommen, welches in der TUHH-Bibliothek auszuleihen ist Kerstin Wolf: „Stadtmütter“. Königstein/Taunur: Helmer, 2003

