Das Semester beginnt wieder, und Materialien werden von Lehrenden für die Veranstaltungen in Stud.IP, der Lernplattform der TUHH, hochgeladen. Hierbei ist immer das Urheberrecht zu beachten. Auch Studierende können durchaus Dokumente in Stud.IP einstellen. Sie alle dürfen nicht ohne Weiteres Schriftwerke hochladen. Vorab haben Sie zu klären, ob an diesen Werken Rechte von Dritten (z.B. Verlagen oder des Urhebers) vorhanden sind. Je nach urheberrechtliche Grundlage Ihres Dokumentes müssen Sie in Stud.IP eine entsprechende Lizenz auswählen (siehe unten!).
Bis zum 01.03.2018 regelt der § 52a UrhG die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in geschlossenen Veranstaltungen z.B. im Rahmen einer Lernplattform wie Stud.IP. Damit alle Nutzerinnen und Nutzer in Stud.IP gesetzeskonform die Nutzungsbedingungen für die von ihnen eingestellten Materialien abbilden können, sind in Stud.IP die folgenden Lizenzen hinterlegt.
Lizenzmodelle in StudIP
- Selbst verfasstes, nicht publiziertes Werk
- Werk mit freier Lizenz, z.B. CC BY 4.0
- Nutzungserlaubnis oder Lizenz liegt vor, z.B. Studierende willigen in die Veröffentlichung von Seminarergebnissen ein
- Abbildungen, Fotos, Filme, Musikstücke, Partituren (Nutzung nur von kleinen Teilen eines Werkes gemäß §52a UrhG)
- Publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderte Erlaubnis (Nutzung von kleinen Teilen eines Werkes gemäß §52a UrhG)
Die Benennung von Autoren und der Hinweis auf die Quellen sind bei allen hochgeladenen Materialien zwingend notwendig. Zum Beispiel bietet es sich bei Bildern an, Autorin oder Autor sowie die Lizenz direkt auf dem Bild anzubringen oder zumindest in Stud.IP unter der Beschreibung der Datei die Namensnennung, Quelle und Nutzungsbedingungen anzubringen.
Wie geht es weiter?
Es ändert sich der zulässige Nutzungsumfang. Nach dem 01.03.2018 dürfen Sie gemäß dem neuen §60a UrhG (Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft – Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) bis zu 15 Prozent des Werkes nutzen! Artikel dürfen vollständig genutzt werden. Es besteht hier eine andere Einschränkung: die Nutzung wird auf “einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift” beschränkt, damit sind z.B. Beiträge aus Tages- und Wochenzeitungen für die Nutzung in Stud.IP tabu!