Regeln für den Internetzugang
Für Rechner der Universitätsbibliothek der TU Hamburg
Die Nutzung der Internet-Arbeitsplätze in unseren Lesesälen dient wissenschaftlichen Zwecken, beruflicher Arbeit und Fortbildung. Sie ist den zugelassenen Leserinnen und Lesern der Universitätsbibliothek der TU Hamburg vorbehalten. Ein Login über den Bibliotheksausweis ist erforderlich. Die Nutzung unterliegt den Regelungen der Benutzungsordnung, ergänzt durch diese Regeln:
- Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
- Die TUB ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die Internet-Arbeitsplätze abgerufen werden.
- Die TUB ist berechtigt, den Abruf jugendgefährdender oder gegen Straftatbestände (besonders §§ 123 ff StGB: z.B. Anleitung zu Straftaten, Verherrlichung von Gewalt, Aufstachelung zum Rassenhass, Verbreitung pornographischer Schriften) verstoßende Dienste zu unterbinden. Bei Verdacht des Missbrauchs ist die TUB berechtigt, die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zu treffen und die Internetnutzung in den Räumlichkeiten der TUB zu untersagen.
- Bibliotheksbezogene Nutzungen des Internets haben Vorrang vor anderen Nutzungen.
- Das Kopieren von kostenlos verfügbaren Dokumenten und Dateien auf mitgebrachte Datenträger ist kostenfrei. Beim Kopieren von Texten, Bildern, Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten.
- Mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software darf auf den PCs der TUB weder installiert noch ausgeführt werden.
- Die TUB ist nicht verantwortlich für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten.
- Bei Benutzung der Computerarbeitsplätze ist der Nutzer selbst für den Schutz seiner persönlichen Daten verantwortlich. Daher ist er verpflichtet, offene Anwendungen bei Verlassen des Arbeitsplatzes zu schließen.