
Allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf
Allgemeines zu diesem Ausbildungsberuf erfahren Sie im berufenet der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Details zur Arbeit in Bibliotheken können Sie auch auf meinjob-bibliothek.de nachlesen.
Im Rahmen der digitalen Projektwoche Ausbildung in Hamburg (26.02.2024 bis 01.03.2024) wurden TUHH-Ausbildungsberufe wie Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste sowie Fachinformatiker/in für Systemintegration und für Anwendungsentwicklung vorgestellt. Die Präsentation kann hier eingesehen werden.
Das bringen Sie mit: Unsere Erwartungen
- einen guten Realschulabschluss mit guten Deutsch- und Englischkenntnissen
- freundlichen Umgang mit dem Publikum bei der Ausleihe und Auskunft
- Sorgfalt, Geduld und Ausdauer beim Einstellen von Büchern oder bei der Eingabe von Daten
- Bereitschaft zum Lernen
- nach Möglichkeit Computerkenntnisse (z.B. Word, Excel, Powerpoint). Diese sind insbesondere für die Berufsschule von Vorteil.
- körperliche Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zur Flexibilität, z.B. beim Einsatz an verschiedenen Arbeitsplätzen im Benutzungsdienst der Bibliothek. An fast allen Arbeitsplätzen in der Bibliothek wird am Bildschirm gearbeitet.
Dauer und Art der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und hat dualen Charakter, d.h. 3 Tage pro Woche Praxis im Betrieb und 2 Tage pro Woche in der Berufsschule.
Fachgebiete, die während der Ausbildung durchlaufen werden
- Benutzungsdienst
- Fernleihe
- Medienbearbeitung, dazu gehören die einzelnen Buchreferate, E-Medien, die Zeitschriftenstelle und die Dissertations- und Tauschstelle
- Digitale Dienste
- Fachreferat
- Verwaltung / Rechnungsstelle
Praktika
- 8 Wochen in einer öffentlichen Bibliothek (Pflicht)
- Praktikum in einer anderen Fachrichtung (6 – 12 Wochen)
Vergütung und Urlaub
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
- im 1. Ausbildungsjahr: € 1.043
- im 2. Ausbildungsjahr: € 1.093
- im 3. Ausbildungsjahr: € 1.139
Der Urlaub ist tariflich geregelt und beträgt 30 Arbeitstage.
Prüfungen
Nach 1 1/2 Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung, nach 3 Jahren die Abschlussprüfung. Genaueres können Sie §7 und §9 der Ausbildungsverordnung (PDF) entnehmen.