Populäre Fehleinschätzungen zum Urheberrecht
- Nur ein bisschen kopieren ist immer okay!
- Mit genauer Quellenangabe darf ich alles nutzen!
- Ich habe das Werk gering verändert und nun ist es Teil meines Werkes!
- Bei der Publikation in einem Verlag muss man immer alle Rechte abgeben!
- Kopieren für Forschung und Lehre ist in jedem Fall erlaubt!
- Alles, was im Netz steht oder wo kein Copyright-Vermerk vorhanden ist, kann ich frei verwenden!
Was ist ein Zitat?
Ein Zitat ist die Übernahme eines Teils eines fremden Texts, Bilds, Musikstücks, Films usw. unter Angabe der Quelle. Die Verwendung von Zitaten, die Auswahl der Autoren, der Umfang der Zitate usw. geben Aufschluss darüber, wie gearbeitet wurde.
Was ist kein Zitat?
Die Idee an sich ist nicht geschützt und kann von jedem übernommen werden. Sobald eine Idee jedoch umgesetzt wurde und eine konkrete Form angenommen hat, kann die konkrete Umsetzung urheberrechtlich geschützt sein.
Was muss bei Zitaten beachtet werden?
Frei zitierbar sind:
Amtliche Werke und Werke mit abgelaufener Schutzfrist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)

Stets zu beachten ist:
- Nur in einem auch urheberrechtlich geschützte Werk können Zitate verwandt werden! Das Zitat muss eine Belegfunktion wahrnehmen, es muss eine Auseinandersetzung mit den zitierten Inhalten erfolgen. Damit ist ein unmittelbarer Bezug zwischen zitierten zum zitierenden Werk gegeben.
- Nicht die zitierten Abbildungen, Tabellen oder Bilder bestimmen den Inhalt des wissenschaftlichen Textes, sondern Ihre Ausführungen nutzen das Zitat lediglich als Beleg. Eine Aneinanderreihung von Zitaten ohne größere eigene Textanteile des Autors ist daher ohne Einwilligung der Urheber nicht zulässig.
- Bild- und Filmzitate dürfen zur Erläuterung und Veranschaulichung des Wortlauts in wissenschaftlichen Werken zustimmungsfrei übernommen werden, allerdings beinhaltet das nicht z.B. die Abbildung einer grossen Anzahl von Werken eines bildenden Künstlers in einem Ausstellungskatalog. Sind Bilder mehr zur Illustration und als Blickfang innerhalb eines Werkes genutzt, gelten sie nicht als Zitat. Das gilt z.B. bei den Abbildungen in Vorlesungsfolien. In der Vorlesung wird durch den mündlichen Vortrag ein Bezug zur Abbildung hergestellt, damit ist die Abbildung ein Zitat. Werden allerdings die Folien über StudIP zur Verfügung gestellt, fehlt der mündliche Vortrag. Damit erhält die Abbildung illustrativen Charakter und ist kein Zitat. Damit darf der Foliensatz auch nicht allgemein öffentlich digital verbreitet werden.
- Unverzichtbar ist stets die vollständige Quellenangabe!
- Ein Zitat ist nicht vergütungspflichtig.
- Beachten Sie auch die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Technischen Universität Hamburg.
Zu raten ist:
- im Zweifelsfall immer die Zustimmung einholen!
- möglichst Bild- und Tabellen-Zitate vermeiden, das gilt auch und insbesondere für geschützte Logos, Markenzeichen.
- keine gescannten Abbildungen aus DIN-Normen herstellen und über das WWW öffentlich zugänglich machen!
- keine geschützten Stadtpläne zu verwenden. Die Suchmaschinen der Detektive werden regelmässig fündig – bitte kontrollieren Sie Ihre WWW-Angebote auch in veralteten, nicht mehr direkt verlinkten Verzeichnissen und löschen Sie zweifelhafte Angebote!!
Quellen
Angelehnt an den „Ratgeber Multimediarecht für die Hochschulpraxis“ von Michael Veddern (2004) im Auftrag des Centrums für eCompetence in Hochschulen in NRW (CeC) , S. 73 ff
Weitere Informationen zum Zitatrecht finden Sie auch im Skript Internetrecht, November 2018, von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster, S. 147 ff
Rechtsgrundlage: § 51 UrhG
Hinweis: Diese Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Mustertexte sind auf den Einzelfall zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Gerade in Zweifelsfällen ist eine Rechtsauskunft einzuholen! Jede Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Fragen zum Urheberrecht?

Florian Hagen
Telefon: +49 40 42878 3003
E-Mail: florian.hagen@tuhh.de